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Kantonale Bestimmungen und Gesetze

Kantonale Bestimmungen in der Schweiz

Zitat SGV:

Goldwäscher halten gemäss dem Ehrenkodex die gesetzlichen und örtlichen Bestimmungen ein.

Welche rechtlichen Grundlagen oder Vorschriften zum Goldwaschen gibt es in der Schweiz?

Das Bergregal – die Befugnis, jemandem den Abbau von Mineralien und Erzen rechtsgültig zu bewilligen – liegt in der Schweiz bei den Kantonen und den Gemeinden. Goldwaschen wird von den meisten Kantonen und Gemeinden toleriert, mit einigen kleineren Ausnahmen. Diese Toleranz verdanken wir zu einem grossen Teil dem positiven Image, das das Goldwaschen in der Schweiz hat. Die Schweizerische Goldwäschervereinigung hat sich bereits 1993 offiziell vom Einsatz motorisierter Geräte distanziert und empfiehlt, manuell zu arbeiten (Schleuse, Pfanne, Schaufel). Dies wird den kleinen Goldvorkommen in der Schweiz, der Erholung in der (ruhigen) Natur und den andern Goldwäscher gerecht. Die Schweizerische Goldwäschervereinigung ruft alle Goldwäscher/Innen zur Einhaltung ihres Ehrenkodex auf.

Die Goldsuche ausserhalb der Bäche, also nicht Goldwaschen sondern die Suche mit Werkzeugen im Fels („Hard Rock Mining“, „Lode occurrence“) fällt unter die Regelungen für das Strahlen und die Mineraliensuche. Einige Schweizer Gemeinden oder Kantone verlangen dazu Patente oder haben sogar Verbote ausgesprochen. Die Details finden sich auf der Website der Schweizerischen Vereinigung der Strahler, Mineralien- und Fossiliensammler SVSMF, Rubrik Reglemente/Patente+Verbote.

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